Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der OZ Performance GmbH (nachfolgend „OZ Performance“ oder „wir“) und ihren Kunden über Werkstattleistungen, Getriebespülungen, Reparaturen, Überholungen, Softwarearbeiten (Programmierung, Optimierung, Sonderfunktionen), Steuergeräte- und Mechatronik-Reparaturen, das Klonen von Steuergeräten, den Verkauf von Teilen sowie Versandaufträge.

2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

4. Die AGB hängen in unseren Geschäftsräumen aus, sind auf www.ozperformance.de abrufbar und werden auf Wunsch ausgehändigt. Mit Auftragserteilung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Es liegt im eigenen Interesse des Kunden, die AGB vor Auftragserteilung vollständig zu lesen.

§ 2

Vertragsschluss, Auftrag und Formulare

1. Ein Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag (Reparaturauftrag, Annahmeprotokoll, Begleitformular) oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Aufträge und Auftragserweiterungen können auch per E-Mail oder WhatsApp erteilt werden und sind dann ebenso verbindlich.

2. Für bestimmte Leistungen sind unsere Formulare vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu unterschreiben, insbesondere:

  • Reparaturauftrag bzw. Annahmeprotokoll bei Fahrzeugannahme,
  • Begleitformular bei Steuergeräte-, Mechatronik- und Klon-Aufträgen sowie bei Versandaufträgen.

Die in den Formularen genannten Vorgaben (z. B. Einbau-, Anlern- und Prüfhinweise) sind vom Kunden einzuhalten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für den Auftrag wesentlichen Umstände mitzuteilen, insbesondere Laufleistung, bekannte Vorschäden, frühere Reparaturen, vorhandene Fehlercodes, frühere Software-Änderungen (Tuning) sowie Hardware-Umbauten (z. B. Turbolader, Einspritzung, Abgasanlage, Getriebe, Kupplung). Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben haften wir nicht.

4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge an fachkundige Dritte zu vergeben sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen.

§ 3

Diagnose, Kostenvoranschlag, Preise

1. Es gelten die Preise unserer jeweils aktuellen Preisliste. Alle Preise für Verbraucher verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Festpreise gelten nur für den in der Preisliste bzw. im Auftrag beschriebenen Leistungsumfang und – soweit angegeben – nur für Standardfahrzeuge sowie fahrbereite Fahrzeuge.

2. Eine Fehlerdiagnose ist eine Momentaufnahme des Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt der Prüfung. Fehlercodes geben Hinweise, aber keine sichere Ursache. Eine Diagnose ist kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z. B. kostenlose Erstdiagnose).

3. Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich als verbindlich bezeichnet ist. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass zusätzliche Arbeiten oder Teile erforderlich sind, holen wir vorher das Einverständnis des Kunden ein. Ist der Kunde nicht erreichbar, führen wir nur die Arbeiten durch, die zur Abwendung eines Schadens unbedingt notwendig sind.

4. Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen anderer Werkstätten sind für uns nicht verbindlich.

§ 4

Zahlung

1. Der Rechnungsbetrag ist nach Erledigung des Auftrags bei Abnahme bzw. Abholung des Fahrzeugs oder der Teile ohne Abzug sofort fällig. Eine Herausgabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

2. Zahlung ist bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Bei Versandaufträgen erfolgt die Rücksendung nach Zahlungseingang. Ratenzahlung wird nicht angeboten.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten und Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Kunde im gesetzlichen Umfang.

4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5

Termine, Fertigstellung, Ersatzwagen

1. Termine und Fertigstellungszeiten (z. B. „1–2 Tage“) sind Richtwerte und nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Verzögerungen durch Teilelieferung, zusätzliche Schäden oder höhere Gewalt verlängern die Frist angemessen.

2. Ein Ersatzwagen wird nur nach Verfügbarkeit und auf Grundlage eines gesonderten Überlassungsvertrags gestellt. Der Kunde haftet für Schäden, Bußgelder, Kraftstoff und Selbstbeteiligung während der Nutzung.

§ 6

Abnahme, Abholung, Standgeld

1. Die Abnahme erfolgt in unserem Betrieb. Holt der Kunde das Fahrzeug bzw. die Teile ab oder nimmt er sie in Gebrauch, gilt die Leistung als abgenommen. Erfolgt nach Fertigstellungsmeldung innerhalb einer Woche keine Abholung und keine Mängelanzeige, gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen, sofern wir den Kunden in der Fertigstellungsmeldung auf diese Folge hingewiesen haben.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmeldung abzuholen. Danach können wir ein Standgeld von 15 € pro Tag berechnen. Das Fahrzeug steht ab diesem Zeitpunkt auf Gefahr des Kunden.

3. Wertsachen und persönliche Gegenstände sind vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für nicht angezeigte Wertsachen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 7

Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Werkunternehmerpfandrecht an den in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden (Fahrzeug, Steuergerät, Mechatronik, Teile) zu. Das Pfandrecht gilt auch für Forderungen aus früheren Aufträgen, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben eingebaute bzw. gelieferte Teile und Software unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil geworden sind.

§ 8

Hausregeln für Softwarearbeiten, Tuning, Sonderfunktionen, DPF-Ausbau und Umbauten

Die folgenden Regeln sind unsere Hausregeln. Sie gelten für jeden Auftrag in diesen Bereichen und werden vom Kunden mit der Auftragserteilung akzeptiert.

1. Eigene Software. Die OZ Performance GmbH ist ein lizenzierter Tuningbetrieb. Alle Softwaredateien werden von unseren hauseigenen Programmierern individuell erstellt. Es werden keine gekauften Fertig-Dateien verwendet.

2. Nur für Motorsportzwecke. Leistungssteigerungen (z. B. Stage 1, Stage 2, Getriebeoptimierung), Vmax-Aufhebung, Pop & Bangs sowie Sonderfunktionen wie DPF-, AGR-, AdBlue-/SCR-, Drallklappen- und Drosselklappen-Abschaltung und das Ausblenden von Fehlercodes sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und werden ausschließlich für Motorsportzwecke bzw. für die Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs angeboten und durchgeführt.

3. Ausdrückliche Warnung mit Rechtsgrundlagen. Wir weisen den Kunden ausdrücklich auf folgende gesetzliche Folgen bei Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr hin:

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO, insbesondere wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert oder eine Gefährdung zu erwarten ist; das Fahrzeug darf dann nach § 3 FZV nicht mehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden.
  • Ordnungswidrigkeit nach § 69a StVZO in Verbindung mit § 24 StVG (Bußgeld, ggf. Punkte) sowie mögliche Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde (§ 5 FZV).
  • Abgasvorschriften: Verstoß gegen § 47 StVZO und die Typgenehmigung; das Fahrzeug besteht die Hauptuntersuchung bzw. Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO nicht.
  • Kraftfahrzeugsteuer: Die Steuer richtet sich nach der Schadstoffklasse (KraftStG). Eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens kann zu Steuernachforderungen und bei Verschweigen zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) führen.
  • Umweltzonen: Die Feinstaubplakette (35. BImSchV) kann ihre Gültigkeit verlieren.
  • Versicherung: Die Änderung kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (§§ 23 ff. VVG) bzw. Obliegenheitsverletzung nach den Versicherungsbedingungen (AKB) sein. Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern und Regress beim Versicherungsnehmer nehmen.
  • Garantie und Gewährleistung des Herstellers bzw. Verkäufers sowie Kulanzansprüche können entfallen.

Diese Leistungen sind mit dem Serienzustand des Fahrzeugs nicht vergleichbar.
3a. DPF-Ausbau und Leeren des Partikelfilters. Beim DPF-Ausbauservice (z. B. „DPF + AGR Sorglospaket“) wird der Dieselpartikelfilter ausgebaut und geleert bzw. entfernt. Das Entfernen oder Leeren des Dieselpartikelfilters ist für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, das Fahrzeug entspricht nicht mehr seiner Zulassung und darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht bewegt werden. Wir führen diese Leistung ausschließlich für Motorsportzwecke durch. Der Kunde haftet selbst für alle Folgen; Absatz 4 und Absatz 5 gelten entsprechend. Ausgebaute Filtereinsätze bzw. deren Inhalt werden nicht wieder eingebaut, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4. Verantwortung des Kunden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er auf diese Folgen hingewiesen wurde und das Fahrzeug nach der Änderung nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzt bzw. die erforderlichen Genehmigungen, Gutachten und Eintragungen selbst und auf eigene Kosten einholt. Die OZ Performance GmbH bietet keine Eintragungen, Teilegutachten oder TÜV-Abnahmen an und vermittelt diese nicht.

5. Keine Haftung für behördliche und versicherungsrechtliche Folgen. Für Bußgelder, Strafen, Steuernachforderungen, Stilllegungen, Kosten der Rückrüstung, Versicherungsregress sowie sonstige Nachteile, die aus der Nutzung des geänderten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, haften wir nicht. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Nutzung gegen uns geltend gemacht werden.

6. Mechanische Belastung. Eine Leistungssteigerung erhöht die Belastung von Motor, Turbolader, Getriebe, Kupplung und Antriebsstrang und kann zu erhöhtem Verschleiß führen. Für Schäden an diesen Bauteilen, die auf diese erhöhte Belastung, auf Verschleiß, hohe Laufleistung, mangelnde Wartung oder bereits vorhandene Vorschäden zurückzuführen sind, haften wir nicht. Der Kunde ist für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs vor der Optimierung selbst verantwortlich.

7. Umbauten des Kunden. Für Hardware-Umbauten, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornehmen lässt (z. B. größere Turbolader, Ladeluftkühler, Einspritzdüsen, Abgasanlagen, Kupplungen), sowie für deren Folgen haftet der Kunde selbst. Sind Umbauten nicht angegeben worden, entfällt jede Haftung für daraus folgende Schäden.
7a. Umbauten durch uns. Auch Hardware-Umbauten, die wir im Auftrag des Kunden durchführen (z. B. Turbolader, Ladeluftkühler, Downpipe, Abgasanlage, Einspritzung, Kupplung, Ansaugung, Entfernen oder Stilllegen von Bauteilen), erfolgen ausschließlich für Motorsportzwecke und sind ohne Eintragung nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Betriebserlaubnis kann erlöschen. Für alle rechtlichen, behördlichen und versicherungsrechtlichen Folgen sowie für Schäden an Motor, Getriebe und Antriebsstrang, die auf die gewünschte Änderung bzw. die dadurch erhöhte Belastung zurückzuführen sind, haftet der Kunde selbst; Absatz 4, 5 und 6 gelten entsprechend. Unsere Haftung für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach §§ 10 und 11 bleibt unberührt.

8. Leistungswerte. Angegebene Leistungs- und Drehmomentwerte (auch im Leistungskonfigurator) sind Richtwerte. Abweichungen durch Serienstreuung, Fahrzeugzustand, Kraftstoff, Temperatur und Messverfahren sind möglich und stellen keinen Mangel dar.

9. Software-Updates Dritter. Werden durch Vertragswerkstätten, Hersteller oder Dritte Software-Updates aufgespielt, kann unsere Software überschrieben werden. Dafür haften wir nicht. Eine erneute Programmierung ist kostenpflichtig.

10. Original-Software. Wir sichern die Original-Software. Das Zurückspielen kostet laut Preisliste 150 €. Wurde die Optimierung bzw. Anpassung bei uns durchgeführt, ist das Zurückspielen einmalig kostenlos.

11. Risiko beim Programmieren. Steuergeräte können beim Auslesen oder Programmieren aufgrund bereits vorhandener Defekte, Alterung, Unterspannung oder Fremdeingriffe ausfallen. Wir haften hierfür nur bei eigenem Verschulden.

12. Urheberrecht. Unsere Software ist urheberrechtlich geschützt und bleibt unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für das jeweilige Fahrzeug. Auslesen, Kopieren, Weitergabe oder Weiterverkauf der Dateien sind untersagt.

13. Halter und Eigentümer. Der Kunde versichert, Eigentümer und Halter des Fahrzeugs zu sein oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers bzw. Halters zu besitzen. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen ist die Zustimmung der Bank bzw. des Leasinggebers erforderlich. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen des Eigentümers, Halters, Leasinggebers oder Finanzierers frei.

14. Dokumentation. Auftrag, Rechnung sowie Vorher-/Nachher-Diagnose werden aufbewahrt und können im Streitfall als Nachweis verwendet werden.

15. Keine Zusicherung der Straßenzulassung. Wir geben keine Zusicherung, Beratung oder Garantie dafür ab, dass das geänderte Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, eingetragen, versichert oder bei einer Hauptuntersuchung abgenommen werden kann. Mündliche Aussagen unserer Mitarbeiter, die dem widersprechen, sind unverbindlich.

16. Rückrüstung. Für eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug vorher auf eigene Kosten in den zulassungskonformen Serienzustand zurückzuversetzen (Original-Software, funktionsfähiger Partikelfilter, AGR- und SCR-System). Auf Wunsch übergeben wir ausgebaute Teile (z. B. DPF-Gehäuse) bei Auftragserteilung an den Kunden. Das Zurückspielen der Original-Software erfolgt nach § 8 Abs. 10.

17. Ablehnungsrecht. Wir sind berechtigt, Aufträge für Softwarearbeiten, Sonderfunktionen, DPF-Ausbau oder Umbauten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder abzubrechen, insbesondere wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll oder Angaben unvollständig sind. Bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach Aufwand berechnet.

18. Freistellung im vollen Umfang. Die Freistellung nach Absatz 5 umfasst auch die angemessenen Kosten unserer Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten), soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.

19. Vorrang dieser Bestimmungen. Die Bestimmungen dieses § 8 gelten für alle Softwarearbeiten, Sonderfunktionen, den DPF-Ausbau und Umbauten vorrangig vor den übrigen Regelungen dieser AGB. §§ 10 und 11 (Haftung für eigenes Verschulden) bleiben unberührt.

§ 9

Besondere Bestimmungen für Steuergeräte, Mechatronik, Klonen und Versand

1. Für jeden Steuergeräte-, Mechatronik- und Klon-Auftrag ist unser Begleitformular vollständig auszufüllen (Fahrzeug, FIN, Fehlercodes, Fehlerbeschreibung, Teilenummern) und dem Gerät beizulegen.

2. Die Reparatur bzw. Gewährleistung bezieht sich nur auf den beauftragten Fehler und die reparierten Bauteile. Fehler, die nicht zum Reparaturumfang gehören (z. B. beim DSG DQ200 Druckspeicher- und Hydraulikfehler wie P17BF, P189C, P1895, mechanische Getriebeschäden, Kupplungsverschleiß, Kabelbaum- oder Sensorfehler außerhalb des Steuergeräts), sind nicht Gegenstand des Auftrags.

3. Nach dem Einbau sind Grundeinstellung, Adaption und – soweit vorgeschrieben – Anlernen mit geeignetem Diagnosetester zwingend durchzuführen. Bei Aus- und Einbau durch den Kunden oder Dritte haften wir nicht für Einbaufehler, fehlende Grundeinstellung, falsches Getriebeöl oder Folgeschäden daraus.

4. Ist ein Gerät nicht reparierbar oder liegt kein Fehler vor, können wir den Prüfaufwand nach unserem Stundensatz von 109 € netto (129,71 € inkl. MwSt.) berechnen.

5. Der Versand an uns erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Geräte sind sicher und antistatisch zu verpacken. Nicht abgeholte bzw. nicht bezahlte Geräte können wir nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen auf Kosten des Kunden entsorgen.

§ 10

Mängelansprüche (Gewährleistung)

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben.

2. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Der Kunde hat uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung in unserem Betrieb zu geben und das Fahrzeug bzw. Gerät hierzu bei uns vorzustellen.

3. Die Mängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf die von uns ausgeführten Arbeiten und die von uns gelieferten bzw. eingebauten Teile. Geschuldet ist die Behebung des im Auftrag genannten Fehlers. Neu oder später auftretende Fehler bzw. abweichende Fehlercodes an anderen Bauteilen oder Systemen sind kein Mangel unserer Leistung.
3a. Diagnoseprotokolle. Vor und nach jeder Arbeit lesen wir den Fehlerspeicher aus und speichern die Diagnoseprotokolle (Vorher-/Nachher-Diagnose). Diese Protokolle dokumentieren den Zustand des Fahrzeugs bei Annahme und bei Übergabe und dienen als Nachweis darüber, welche Fehler vorlagen und behoben wurden.
3b. Für Folgeschäden haften wir nur nach Maßgabe von § 11.

4. Ergibt die Überprüfung einer Reklamation, dass kein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung nach unserem Stundensatz von 109 € netto (129,71 € inkl. MwSt.) nach Zeitaufwand. Wir weisen ihn vorher darauf hin.

5. Kosten einer Fremdwerkstatt, Gutachten oder Kostenvoranschläge Dritter übernehmen wir nur, wenn wir dem vorher schriftlich zugestimmt haben oder dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist (z. B. nach erfolgloser Nacherfüllung).

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei: natürlichem Verschleiß; unsachgemäßer Bedienung oder Überlastung; Motorsport-Einsatz; Nichteinhaltung von Wartungsintervallen; Eingriffen, Reparaturen oder Software-Änderungen durch den Kunden oder Dritte; falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden; vom Kunden beigestellten Teilen.

7. Verjährung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen; bei gebrauchten Teilen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Abnahme; bei gebrauchten Teilen sind Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Verkürzungen gelten nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.

§ 11

Haftung

1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12

Vom Kunden beigestellte Teile

Bringt der Kunde Teile oder Öle selbst mit, übernehmen wir keine Gewährleistung für diese Teile, deren Eignung und Qualität sowie für Folgeschäden daraus. Die Arbeitsleistung wird nach Aufwand berechnet. Wir können die Verwendung beigestellter Teile ablehnen.

§ 13

Altteile

Ausgebaute Altteile gehen in unser Eigentum über und werden entsorgt bzw. verwertet, wenn der Kunde nicht bei Auftragserteilung ihre Herausgabe verlangt. Altteile, die als Pfand (Altteilpfand) berechnet werden, sind innerhalb der angegebenen Frist zurückzugeben.

§ 14

Dokumentation und Kommunikation

Wir sind berechtigt, Arbeiten und Fahrzeugzustand per Foto oder Video zu dokumentieren und diese Dokumentation zu Beweiszwecken aufzubewahren. Interne Arbeitsdaten, Programmierdaten und Softwaredateien werden nicht herausgegeben.

§ 15

Widerrufsrecht

Soweit Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen (z. B. Versandaufträge, Teileverkauf) ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.

§ 16

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf www.ozperformance.de.

§ 17

Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entgegenstehen.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bochum.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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Stand

Stand: November 2025

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